Reisebedingungen für Mitarbeitende
Allgemeines:
Zu den Freizeiten des CVJM Elberfeld e.V. können sich als Mitarbeitende nur anmelden, wer von der Freizeitleitung dazu eingeladen worden ist. Die Mitgliedschaft im CVJM Elberfeld e.V. ist keine Voraussetzung.
Die Freizeiten des CVJM Elberfeld e.V. beinhalten Programmpunkte zur geistlichen Besinnung. Wer sich anmeldet, bekundet damit seine Bereitschaft, sich diesen Zeiten anzuschließen und an den Formen biblischer Verkündigung teilzunehmen.
Anmeldung:
Die Anmeldung muss in Textform erfolgen. Mündlich getroffene Nebenabsprachen sind unwirksam. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem/einer Erziehungsberechtigten abzugeben. Nach dem Eingang der Anmeldung erhält der/die Mitarbeitende eine mündliche Bestätigung (nicht Eingangsbestätigung). Damit ist der Freizeitvertrag zustande gekommen.
Verstößt der/die Mitarbeitende während der Freizeit erheblich gegen notwendige Anweisungen oder Erfordernisse, kann er von der/dem Freizeitleitenden unverzüglich nach Hause geschickt werden. Die dadurch entstandenen Kosten hat der/die Teilnehmende (bzw. die Erziehungsberechtigten) in voller Höhe zu tragen.
Zahlungsbedingungen:
Der Freizeitbeitrag ist unaufgefordert bis 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
Rücktritt:
Der/Die Mitarbeitende kann jederzeit durch Erklärung in Textform von der Fahrt zurücktreten, bzw. bei Minderjährigen erklärt dies eine/ein Erziehungsberechtigte/r. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang beim CVJM Elberfeld e.V.. Tritt der/die Mitarbeitende vom Freizeitvertrag zurück, kann der CVJM Elberfeld e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen.
Als Entschädigung gelten folgende pauschalisierte Sätze, aber mindestens 20€ bei Wochenendfahrten, bzw. 40€ bei längeren Fahrten, bzw. maximal der Freizeitbeitrag:
- bis zum 40 Tag vor Reiseantritt: 25% des Freizeitbeitrags
- vom 39. - 20. Tag vor Reiseantritt: 40% des Freizeitbeitrags
- vom 19. - 10. Tag vor Reiseantritt: 60% des Freizeitbeitrags
- vom 9. Tag bis zum Reiseantritt: 100% des Freizeitbeitrags
Mitarbeitende, die ohne Rücktrittserklärung nicht antreten, sind zur Zahlung der gesamten Reisepreises verpflichtet.
Der CVJM Elberfeld e.V. kann die Freizeit absagen, wenn die Mindesteilnehmendenzahl einer Freizeit nicht erreicht wird, die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann oder andere Grüne höherer Gewalt vorliegen. Jedem/Jeder Mitarbeitenden werden die bis dahin von ihm/ihr gezahlten Beiträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem/der Mitarbeitenden gegenüber dem CVJM Elberfeld e.V. nicht zu.
Wuppertal, 19.12.2023