Reisebedingungen

Allgemeines:
Zu den Freizeiten des CVJM Elberfeld e.V. kann sich grundsätzlich jeder anmelden, sofern keine Teilnehmendenbeschränkungen (z.B. nach Programm, Alter, Geschlecht, usw.) angegeben ist. Die Mitgliedschaft im CVJM Elberfeld e.V. ist keine Voraussetzung.
Die Freizeiten des CVJM Elberfeld e.V. beinhalten Programmpunkte zur geistlichen Besinnung. Wer sich anmeldet, bekundet damit seine Bereitschaft, sich diesen Zeiten anzuschließen und an den Formen biblischer Verkündigung teilzunehmen.

Anmeldung:
Die Anmeldung muss in Textform erfolgen. Mündlich getroffene Nebenabsprachen sind unwirksam. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem/einer Erziehungsberechtigten abzugeben. Nach dem Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmende eine Anmeldebestätigung (nicht Eingangsbestätigung) per E-Mail oder Post. Damit ist der Freizeitvertrag zustande gekommen.

Verstößt der/die Teilnehmende während der Freizeit erheblich gegen notwendige Anweisungen oder Erfordernisse, kann er von der/dem Freizeitleitenden unverzüglich nach Hause geschickt werden. Die dadurch entstandenen Kosten hat der/die Teilnehmende (bzw. die Erziehungsberechtigten) in voller Höhe zu tragen.

Zahlungsbedingungen:
Der Freizeitbeitrag ist unaufgefordert bis 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

Für Freizeiten kann ein ermäßigter Freizeitpreis angeboten werden. Vorraussetzung hierfür ist die finanzielle Bedürftigkeit. Zur stichprobenartigen Prüfung der Bedürftigkeit können gegebenenfalls Rückfragen gestellt werden. Der CVJM Elberfeld hält sich die Ablehnung ohne Nennung von Gründen vor. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung zum regulären Freizeitpreis möglich und nötig.

Rücktritt:
Der/Die Teilnehmende kann jederzeit durch Erklärung in Textform von der Fahrt zurücktreten, bzw. bei Minderjährigen erklärt dies eine/ein Erziehungsberechtigte/r. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang beim CVJM Elberfeld e.V.. Tritt der/die Teilnehmende vom Freizeitvertrag zurück, kann der CVJM Elberfeld e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen.

Als Entschädigung gelten folgende pauschalisierte Sätze, aber mindestens 20€ bei Wochenendfahrten, bzw. 40€ bei längeren Fahrten, bzw. maximal der Freizeitbeitrag:

  • bis zum 40 Tag vor Reiseantritt: 25% des Freizeitbeitrags
  • vom 39. - 20. Tag vor Reiseantritt: 40% des Freizeitbeitrags
  • vom 19. - 10. Tag vor Reiseantritt: 60% des Freizeitbeitrags
  • vom 9. Tag bis zum Reiseantritt: 100% des Freizeitbeitrags

Teilnehmende, die ohne Rücktrittserklärung nicht antreten, sind zur Zahlung der gesamten Reisepreises verpflichtet.
Der CVJM Elberfeld e.V. kann die Freizeit absagen, wenn die Mindesteilnehmendenzahl einer Freizeit nicht erreicht wird, die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann oder andere Grüne höherer Gewalt vorliegen. Jedem/Jeder Teilnehmenden werden die bis dahin von ihm/ihr gezahlten Beiträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem/der Teilnehmenden gegenüber dem CVJM Elberfeld e.V. nicht zu.

Wuppertal, 19.12.2023